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Gewinnbeteiligung/Zielvereinbarungen/ Vergütung von Sonderleistungen
Angestellte
Entwickler, Administratoren und Systemspezialisten erhalten einen Vertrag mit Festgehalt, das in 12 gleichen Teilen monatlich ausgezahlt wird. Dieser Personenkreis kann mit der Geschäftsführung Sonderleistungen vereinbaren, die mit einem Festbetrag bei Erfüllung der entsprechenden Leistungen vergütet werden. Der Betrag wird vor Beginn der Sonderleistung zwischen Mitarbeiter und Geschäftsführung vereinbart.
Projektleiter, Profit-Center-Leiter und Vertriebsbeauftragte erhalten einen Vertrag mit Zielvereinbarung und sind am Gesamterfolg des Unternehmens beteiligt. Die Zielvereinbarung und das Zielgehalt sind Bestandteil des Entgeltsystems.
Das Zielgehalt setzt sich wie folgt zusammen:
70% = Fixum
30% = variables Gehalt
Das variable Gehalt kann bei Zielübererfüllung um bis zu 30% erhöht werden und ist wie folgt aufgeteilt:
30% = Unternehmenserfolg
70% = individuelle Ziele
Zusätzlich zum Gehalt erhalten alle angestellten Mitarbeiter nach Beendigung der Probezeit jährlich Optionen in Höhe von 5% des Fest- bzw. Zielgehaltes (Bezugspreis: _ des zukünftigen Ausgabepreises der Aktien).
Freiberufliche Mitarbeiter
Ziel ist es, möglichst viele Werkverträge (Festpreisprojekte) zu realisieren. Wie bei Dienstleistungsverträgen werden auch hier die Tagessätze der freiberuflichen Mitarbeiter als Berechnungsgrundlage herangezogen. Bei Festpreisprojekten erfolgt eine Gewinnbeteiligung, indem 20% des Nettogewinns an die beteiligten freiberuflichen Mitarbeiter ausgeschüttet werden. Alternativ hierzu kann auch ein höherer Tagessatz in Ansatz gebracht werden. Welche Regelung greift, wird vor Beginn des jeweiligen Projektes mit den Beteiligten vereinbart.